Gemeinnützigkeit
Gemeinnützigkeit beschreibt den steuerlichen Status einer Organisation, die dem Allgemeinwohl dient. Vereine, Stiftungen oder gGmbHs können als gemeinnützig anerkannt werden, wenn sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke verfolgen. Die Anerkennung führt zu steuerlichen Vorteilen, wie der Befreiung von Körperschaftsteuer oder Gewerbesteuer. Voraussetzung ist die Einhaltung der Abgabenordnung, insbesondere der §§ 51–68 AO.
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